GaFG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 GaFGVerwaltungskosten des SondervermögensGesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ § 7§ 9 Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund. § 7§ 9