§ 21 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b GAPDZVVerordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
den Rechtsakten der Europäischen Union, die im Rahmen der in Buchstabe a genannten Vorschriften und zu deren Durchführung erlassen worden sind oder werden,…
§ 20 Abs. 1 GAPDZVVerordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
Der geplante Einheitsbetrag je förderfähiger Mutterkuh und Antragsjahr ist in Anlage 7 festgesetzt.
§ 22 Abs. 1 GAPDZGZahlung für Mutterschafe und -ziegen
Ein Betriebsinhaber erhält jährlich auf Antrag eine gekoppelte Einkommensstützung für die Haltung von Mutterschafen oder -ziegen (Zahlung für Mutterschafe und…
§ 24 Abs. 1 Nr. 3 GAPDZGFestlegungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
ein Haltungszeitraum,
§ 18 Abs. 1 GAPDZVVerordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
Der geplante Einheitsbetrag je förderfähigem Mutterschaf und je förderfähiger Mutterziege und Antragsjahr ist in Anlage 6 festgesetzt.