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Die begünstigte Person ist verpflichtet, die für die Kontrollen der einzelnen Fördermaßnahmen erforderlichen Nachweise vorzuhalten und auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Die erforderlichen Nachweise werden durch Richtlinien zur Förderung der flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen festgelegt.
Der Antragsteller hat Nachweise vorzulegen, aus denen im Einzelnen hervorgeht, welche Arbeiten tatsächlich im Zusammenhang mit der jeweiligen Maßnahme…
Die begünstigte Person ist verpflichtet, im Rahmen der Kontrollen mitzuwirken und angeforderte Belege vorzulegen. Insbesondere hat sie den zuständigen…
Die Festlegung der Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und Auflagen erfolgt in den Richtlinien zur Förderung der flächen- und tierbezogenen…
Die begünstigte Person ist verpflichtet, Kontrollen nach den §§ 6 bis 9 zu ermöglichen und im Rahmen der Kontrollen mitzuwirken und angeforderte Belege…
Der Träger und die Einrichtung sind verpflichtet, die zur Festsetzung des Zuschusses erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Nachweise zu erbringen.
Die begünstigte Person hat im Zahlungsantrag im Sammelantrag anzugeben, für welche Fördermaßnahmen sie eine Auszahlung beantragt. Die begünstigte Person hat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.