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Sofern ein Betrieb nach dem Einreichen des Zahlungsantrages und vor Erfüllung aller Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen für die Gewährung der Zahlungen
vollständig von einer begünstigten Person an eine andere Person verkauft, verpachtet oder auf jede sonstige Weise übertragen wird, oder
in von Fördermaßnahmen betroffenen Teilen, von einer begünstigten Person an eine andere Person verkauft, verpachtet oder auf jede sonstige Weise übertragen wird,
sind die Zahlungen der übertragenden Person zu gewähren, sofern alle Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen für die Gewährung der Zahlungen erfüllt sind.
Sofern ein Betrieb nach dem Einreichen des Sammelantrags und vor Erfüllung aller Voraussetzungen für die Gewährung der Zahlungen vollständig von einem…
Wird ein Betrieb nach dem Einreichen eines Antrags auf Gewährung von Zahlungen und vor Erfüllung aller Voraussetzungen für die Gewährung vollständig von einem…
die alle Fördervoraussetzungen für die Gewährung der jeweils beantragten Zahlung erfüllen.
Die begünstigte Person hat im Zahlungsantrag im Sammelantrag anzugeben, für welche Fördermaßnahmen sie eine Auszahlung beantragt. Die begünstigte Person hat…
Überträgt die begünstigte Person die Gesamtheit oder einen Teil ihrer Fläche, auf die sich die Verpflichtungen im Rahmen einer mehrjährigen Fördermaßnahme…
die Zustimmung zur Weiterleitung der Leistung an Dritte, sofern diese beantragt wurde und erteilt wird, und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.