§ 16 Abs. 2 GAPFG NRWGesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen
Fällt ein Tag, der nach diesem Gesetz als Frist bestimmt wird, auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist an diesem…
§ 31 Abs. 3 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.…
Art. 23 Abs. 6 32008R0771VERORDNUNG (EG) Nr. 771/2008 DER KOMMISSION vom 1. August 2008 zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (Text von Bedeutung für den EWR)
Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag der Agentur, so endet die Frist mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags.
§ 6 Abs. 6 VergabeVO NRWVerordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen
Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des entsprechenden Tags und…
§ 31 Abs. 3 VwVfG NRWVerwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages.…