§ 3 GAPInVeKoSGGesetz zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem gemäß der in § 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Unionsregelung umfasst
Art. 65 Abs. 1 32021R2116VERORDNUNG (EU) 2021/2116 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
Jeder Mitgliedstaat errichtet und betreibt ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (im Folgenden „integriertes System“).
§ 5 Abs. 1 AgrarZahlVerpflGGesetz zur Regelung der Einhaltung von Anforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach Titel V Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und insbesondere die Bestandteile des Systems nach…
§ 1 Nr. 1 GAPInVeKoSVVerordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, soweit es…
Art. 66 Abs. 5 32021R2116VERORDNUNG (EU) 2021/2116 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
Die Mitgliedstaaten treffen die für die ordnungsgemäße Einrichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb des integrierten Systems erforderlichen Maßnahmen und leisten…