Anlage 7 GAPKondV(zu § 22) Vorschriften der sozialen Konditionalität
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 417, S. 8; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 26 Abs. 6 Nr. 3 GAPKondGGesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität
die Durchführung der Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen die soziale Konditionalität.
§ 13 Abs. 1 Nr. 2 GAPKondGGesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität
im Fall eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten eine unanfechtbare Bußgeldentscheidung oder rechtskräftige Gerichtsentscheidung
§ 34 Abs. 5 GAPKondVAbweichungen vom Regelsatz für Verwaltungssanktionen
Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend bei Verstößen gegen die Vorschriften der sozialen Konditionalität.
§ 1 GAPKondVAnwendungsbereich
Diese Verordnung dient der Durchführung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der in § 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes genannten Unionsregelung.