§ 1 Abs. 2 Nr. 3 SL-ErosionSchVVerordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung (SL-ErosionSchV) Vom 17. Oktober 2023
die Einstufung der Flächen als schwere Böden (Bodenart korrespondierend mit mindestens 17 v. H. Tongehalt) auf Basis der Klassenzeichen für Bodenarten nach…
§ 11 Abs. 3 Nr. 1 GAPKondVGebietskulisse
Böden mit einem in Anlage 1 aufgeführten Klassenzeichen der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz,
§ 9 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. i BaugeräteFAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin
Bodenarten und Bodenklassen,
§ 3b Abs. 3 Nr. 2 PflSchAnwV 1992Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel
zur Unkrautbekämpfung, einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen, auf Ackerflächen, die in eine Erosionsgefährdungsklasse nach § 16 Absatz 2…
§ 17 Abs. 2 Nr. 3 GAPKondVMindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten
Ackerland auf schweren Böden nach Anlage 6 oder solchen mit mindestens 17 Prozent Tongehalt in der Zeit beginnend unmittelbar nach der Ernte bis zum 1. Oktober…