§ 1 Abs. 2 GAPStatVÜbermittlungspflichten der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Gesundheitspersonalstatistik und des regionalen…
§ 6 GAPStatVÜbermittlungspflicht des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V.
Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. übermittelt dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Gesundheitspersonalstatistik…
§ 11 Abs. 2 GAPStatVÜbermittlungspflichten des Medizinischen Dienstes Bund
Der Medizinische Dienst Bund übermittelt dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Gesundheitspersonalstatistik jährlich, spätestens bis zum 30. September des…
§ 15 GAPStatVÜbermittlungspflichten der Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Die Stellen, die nach Landesrecht für die Wahrnehmung der Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zuständig sind, sowie die Stellen des Bundes, die…
§ 5 Abs. 1 GAPStatVÜbermittlungspflichten des Verbands der Privaten Krankenversicherung
Der Verband der Privaten Krankenversicherung übermittelt dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Gesundheitsausgabenstatistik jährlich, spätestens bis zum…