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Die Ausbildungsstelle gibt die Aufgabe für die archivarische Abschlussarbeit aus. Mit der Ausgabe der Aufgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen.
Die archivarische Abschlussarbeit ist fristgemäß in einer gedruckten und einer elektronischen Fassung bei der Ausbildungsstelle abzugeben.
Die gedruckte Fassung der archivarischen Abschlussarbeit ist von der Anwärterin oder dem Anwärter mit einer Erklärung zu versehen. In der Erklärung versichert die Anwärterin oder der Anwärter, Die Erklärung ist von der Anwärterin oder dem Anwärter zu unterschreiben.
dass sie oder er die archivarische Abschlussarbeit selbständig verfasst hat,
dass sie oder er nur die angegebenen Quellen verwendet hat und
dass die gedruckte und die elektronische Fassung übereinstimmen.
Wird eine archivarische Abschlussarbeit nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgemäß abgegeben, so gilt sie als mit null Rangpunkten bewertet.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.