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Die Prüfungsaufgaben für die Klausur können folgende Fachgebiete betreffen:
Archivwissenschaft,
allgemeine deutsche und preußische Geschichte, historische Landeskunde und neuere Verwaltungsgeschichte,
Formenkunde des behördlichen Schriftgutes und jüngere Schriftenentwicklung,
ältere Schriftenentwicklung und Urkundenlehre, Siegel-, Wappen-, Münz- und Familienkunde sowie Zeitrechnung,
Archivtechnik,
archivarische Rechtskunde sowie
Funktion, Struktur, Bestände und Geschichte der Archive des Bundes und des Geheimen Staatsarchivs – Preußischer Kulturbesitz.
Die Bearbeitungszeit für die Klausur beträgt 240 Minuten. Erscheint eine Anwärterin oder ein Anwärter verspätet zur Klausur und liegt kein Fall nach § 29 vor, so gilt die versäumte Zeit als Bearbeitungszeit.
Bei jeder Aufgabe werden die Hilfsmittel, die verwendet werden dürfen, angegeben.
Über die Bearbeitung der Klausur fertigt die oder der Aufsichtführende ein Protokoll an. In dem Protokoll sind anzugeben: Das Protokoll ist von der oder dem Aufsichtführenden zu unterschreiben.
der Beginn der Bearbeitung und die jeweilige Abgabe der Klausur,
Unterbrechungszeiten,
in Anspruch genommene Nachteilsausgleiche und
besondere Vorkommnisse.
Wird eine Klausur nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, so gilt sie als mit null Rangpunkten bewertet.
die Klausur,
die Aufgaben der Klausuren der schriftlichen Abschlussprüfung sowie die zulässigen Hilfsmittel zu bestimmen,
einer Klausur mit Aufgaben aus den Inhalten des Lehrgangs nach § 26.
die Aufgaben der Klausuren der schriftlichen Abschlussprüfung, die Bearbeitungszeiten sowie die zulässigen Hilfsmittel zu bestimmen,
einer schriftlichen Prüfung und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.