GArchDVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 GArchDVDVBestandteile des AuswahlverfahrensVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes · Abschnitt 2 § 7§ 9 Das Auswahlverfahren besteht aus1.einem schriftlichen Teil und2.einem mündlichen Teil.