§ 6 Abs. 2 GartenKundenBerPrVPrüfungsteil Markt und Betrieb
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
§ 4 Abs. 2 GartenKundenBerPrVPrüfungsteil Warenkunde und Dienstleistungen
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
§ 5 Abs. 2 GartenKundenBerPrVPrüfungsteil Kundenberatung und Verkauf
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GartenKundenBerPrVZiel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Beraten von Kunden über handelsübliche Gartenbedarfsartikel, deren Eigenschaften und sachgerechten Einsatz,
§ 2 Abs. 1 GartenKundenBerPrVZulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer