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Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, daß er gartenbauliche Erzeugnisse und Gartenbedarfsartikel entsprechend den Verbraucherbedürfnissen auswählen und fachgerecht präsentieren sowie Beratungs- und Verkaufsgespräche führen kann.
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
Verkaufsförderung und Werbung:
Funktionen des Verkäufers im Rahmen des betrieblichen Marketing,
Erscheinungsbild von Personal und Betrieb,
verkaufsfördernde Maßnahmen, insbesondere Gestaltung von Verkaufsräumen, Warenpräsentation und Produktinformation,
Ziele, Wirkung und Grenzen der Werbung,
Werbemittel, -träger und -maßnahmen.
Das Beratungs- und Verkaufsgespräch bezieht sich auf eine praxisbezogene Situation. Es ist selbständig vorzubereiten, durchzuführen und anschließend mündlich zu erläutern. Das Beratungs- und Verkaufsgespräch einschließlich der Vorbereitung und der mündlichen Erläuterung soll nicht länger als 60 Minuten dauern.
Bei der Beurteilung eines Verkaufsbereiches ist ein gärtnerischer Verkaufsbereich zu erfassen, zu analysieren und zu beurteilen. Die Ergebnisse sind in einem Prüfungsgespräch zu erläutern. Für die Beurteilung des Verkaufsbereiches stehen insgesamt bis zu 90 Minuten zur Verfügung. Dabei soll das Prüfungsgespräch je Prüfungsteilnehmer nicht länger als 30 Minuten dauern.
Kundenberatung und Verkauf,
Beraten von Kunden über handelsübliche Gartenbedarfsartikel, deren Eigenschaften und sachgerechten Einsatz,
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
Kundenberatung und Verkauf,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.