§ 32 Abs. 2 GastStGVorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
Es können darüber hinaus nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 3 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen mit Ausnahme steuerlicher Privilegien…
§ 30 Abs. 1 GastStGVorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
Einer quasizwischenstaatlichen Organisation, die ihren Hauptsitz oder einen Zweigsitz in Deutschland nimmt, können Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und…
§ 11 Nr. 3 GastStGBefreiung von direkten Steuern
Vermögensteuer,
§ 13 Abs. 2 Nr. 4 GastStGBefreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern
die Steuer gezahlt wurde.
§ 3 Abs. 2 IHRAVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken
Die IHRA genießt die in § 11 des Gaststaatgesetzes vorgesehenen steuerlichen Vergünstigungen, sofern die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt…