GbAusV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage GbAusV(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur GeigenbauerinVerordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin · Abschnitt 4 § 19(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1293 - 1297) § 19