§ 119 Nr. 2 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
durch andere Rechtsvorschriften
§ 9a Abs. 2 GBBerGIn den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 und 3 haften die Inhaber der Dienstbarkeit für ihre Verpflichtungen aus den §§ 1004 und 1020 des Bürgerlichen Gesetzbuchs…
§ 916 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Wird durch den Überbau ein Erbbaurecht oder eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, so finden zugunsten des Berechtigten die Vorschriften…
§ 1027 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu.
§ 22 Abs. 1 GtG NRWGesetz über Gemeinheitsteilung und Reallastenablösung
Dienstbarkeiten der im § 1 Nr. 1 bezeichneten Art können nicht begründet werden.