§ 880 Abs. 4 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Der dem vortretenden Recht eingeräumte Rang geht nicht dadurch verloren, dass das zurücktretende Recht durch Rechtsgeschäft aufgehoben wird.
§ 1179a Abs. 4 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Tritt eine Hypothek im Range zurück, so sind auf die Löschung der ihr infolge der Rangänderung vorgehenden oder gleichstehenden Hypothek die Absätze 1 bis 3 mit…
§ 65 AuslSchuldAbkAGGesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
Ist ein Recht auf Grund des § 58 im Range hinter die neue oder weitere Hypothek zurückgetreten und hat der Berechtigte infolge der Rangänderung einen Ausfall…
§ 10 Abs. 1 GBMaßnGHat die dem Gläubiger zustehende Hypothek sich auf Grund des § 7 Abs. 1 vermindert, so kann der Gläubiger verlangen, daß der Eigentümer ihm in Höhe der…
§ 4 Abs. 2 LwAltschGGesetz zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen
Kommt der Kreditnehmer der Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 nicht nach, entfallen mit Ablauf der Frist gemäß Absatz 1 die Wirkungen des Rangrücktritts in Höhe…