§ 34 Abs. 2 NRW-26630Verordnung zur Durchführung des Artikels 4 des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-niederländischen Ausgleichsvertrag
Zur Erhaltung ihrer Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs bedürfen sie nicht der Eintragung. Die Eintragung hat jedoch zu erfolgen, wenn…
§ 37 Abs. 1 SchRegOSchiffsregisterordnung
Eine Eintragung soll nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche…
§ 61 JustG NRWGesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen
Die Rechte an dem Grundstück, die nach Artikel 22 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch oder nach sonstigen landesgesetzlichen Vorschriften zur…
§ 11 GBOEine Eintragung in das Grundbuch ist nicht aus dem Grunde unwirksam, weil derjenige, der sie bewirkt hat, von der Mitwirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen ist.
§ 11 NRW-29214Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Artikel 20 Landeskulturrenten Artikel 21 Der Eintragung nicht bedürfende Rechte Artikel 22 Zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des…