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Soll ein Recht für mehrere gemeinschaftlich eingetragen werden, so soll die Eintragung in der Weise erfolgen, daß entweder die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen angegeben werden oder das für die Gemeinschaft maßgebende Rechtsverhältnis bezeichnet wird.
Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts soll ein Recht nur eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist.
Wird ein Recht für mehrere gemeinschaftlich eingetragen, so sollen in der Eintragung entweder die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen angegeben oder es soll…
Ein etwaiges Gemeinschaftsverhältnis ist entsprechend den Angaben in dem Bescheid in das Grundbuch einzutragen. Weist der Bescheid Eheleute als dinglich…
Ist ein gemeinschaftliches Grundstück im Grundbuch noch nicht eingetragen und sind die Anteilrechte im Grundbuch der beteiligten Grundstücke nicht vermerkt, so…
Bei einem Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Gesellschaft als Eigentümerin eines gemäß § 2 eingebrachten Grundstücks oder als Inhaberin…
Für jede Anteilberechtigung ist von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Anteilgrundbuch) anzulegen, wobei die Gesamthandsgemeinschaft mit ihrem Namen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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