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Die Gebühren sind durch feste Sätze, nach dem Wert des Gegenstandes, nach der Dauer der Amtshandlung oder durch Rahmensätze zu bestimmen.
Wird eine Amtshandlung vollständig durch automatische Einrichtungen im Sinne des § 35a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung…
Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet. Davon abweichend werden für wiederkehrende Amtshandlungen mit vergleichbarem Arbeitsaufwand Gebühren in Form von…
Die einzelnen Amtshandlungen, für die Gebühren erhoben werden, und die Gebührensätze sind unter Beachtung der §§ 3 bis 6 in Gebührenordnungen zu bestimmen.
Die Verwaltungsgebühren sind durch feste Sätze, Rahmensätze oder nach dem Wert des Gegenstands zu bestimmen.
Die Gebühren für Amtshandlungen nach § 2 Absatz 1 werden als feste Sätze nach dem Zeitaufwand bestimmt, der zu ihrer Durchführung erforderlich ist (Stunden-…
Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis. Soweit dieses Rahmensätze vorsieht, ist die Gebühr im Einzelfall nach Art und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.