§ 12 GebReinAusbVO
Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren,
Durchführen von Hygienemaßnahmen,
Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde.