GebReinAusbVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 GebReinAusbVODauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.