§ 4 Abs. 1 GebrMGGebrauchsmustergesetz
Erfindungen, für die der Schutz als Gebrauchsmuster verlangt wird, sind beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden. Für jede Erfindung ist eine besondere…
§ 2 Abs. 1 MarkenVVerordnung zur Ausführung des Markengesetzes
Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Für die schriftliche Anmeldung ist das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene…
§ 4 Abs. 1 DesignVVerordnung zur Ausführung des Designgesetzes
Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Für die elektronische Einreichung ist die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr…
§ 8 Abs. 1 GebrMGGebrauchsmustergesetz
Entspricht die Anmeldung den Anforderungen der §§ 4, 4a, 4b so verfügt das Deutsche Patent- und Markenamt die Eintragung in das Register für Gebrauchsmuster.…
§ 3 PatVVerordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Die Anmeldung (§ 34 des Patentgesetzes) und die Zusammenfassung (§ 36 des Patentgesetzes) sind beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich oder…