Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Kriegsgräberfürsorge, der Instandhaltung und Instandsetzung verwaister jüdischer Friedhöfe und der Gedenkstätte „Ehemaliges Gestapo-Lager Neue Bremm“ auf das Landesamt für Soziales Vom 7. Februar 2014
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 GedStNBremmAÜV SL
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