§ 9g Abs. 7 SeeAufgGGesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
Die nach Absatz 2 gespeicherten personenbezogenen Daten sind unverzüglich zu löschen, sobald sie für die Aufgaben nach Absatz 1 nicht mehr erforderlich sind,…
§ 13 Abs. 2 VWDGGesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei
Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Speicheranlass nach § 2 nicht mehr besteht oder sie für die Erfüllung der Aufgaben…
§ 8 Abs. 5 OrdenG SLSaarländisches Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen Vom 1. Juli 1937
Die nach Absatz 1 gespeicherten personenbezogenen Daten sind zu löschen, sobald sie für den dort genannten Zweck nicht mehr erforderlich sind. Eine Löschung von…
Art. 10 Abs. 4 31998L0041Unbeschadet anderer spezifischer rechtlicher Pflichten nach dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht, etwa Verpflichtungen für statistische Zwecke, werden die…
§ 14 Abs. 1 BMGBundesmeldegesetz
Die Meldebehörde hat gespeicherte Daten zu löschen, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Das Gleiche gilt, wenn bereits die…