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Diese Verordnung tritt am zweiten Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Zugleich für die Ministerin für Schule und Bildung Der Minister des Innern Zugleich für den Minister der Finanzen sowie für den Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Der Minister der Justiz Der Minister für Verkehr Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft Zugleich für die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Hinweis: (Artikel 6 des Gesetzes über Zuständigkeiten und zur Umsetzung des vereinheitlichten Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG-Umsetzungsgesetz - GEG-UG NRW) vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 782)) Artikel 6 Inkrafttreten Artikel 1, 2 und 3 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes treten am zweiten Tag nach der Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes treten am zweiten Tag nach der Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Der Minister…
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Die Ministerin…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Hinweis…
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister des Innern Der Minister der…
Diese Verordnung tritt am zweiten Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Kinder,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.