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Die Genossenschaftsbank Berlin (nachfolgend Bank genannt) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist eine universelle Geschäftsbank insbesondere für die Förderung des Genossenschaftswesens und des Wohnungsbaues im ländlichen Raum sowie für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft in allen Eigentumsformen.
Sie betreibt Bankgeschäfte aller Art nach Maßgabe ihrer Zweckbestimmung auf der Grundlage der Gesetze, anderer Rechtsvorschriften und dieses Statuts.
Die Bank ist juristische Person mit Sitz in Berlin. Sie führt ein Dienstsiegel.
Der Minister der Finanzen nimmt die Staatsaufsicht über die Bank bei der Durchführung der ihr mit diesem Statut übertragenen Aufgaben in Übereinstimmung mit den Regelungen des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland wahr.
Auf der Grundlage des § 11 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 62 S. 580) in der Fassung…
Anordnung über das Statut der Genossenschaftsbank Berlin vom 30. März 1990 (GBl. I Nr. 27 S. 251), geändert durch Anordnung Nr. 2 über das Statut der…
Die Genossenschaftsbank Berlin ist Rechtsnachfolger der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR.
Anordnung über das Statut der Genossenschaftsbank Berlin vom 30. März 1990 (GBl. I Nr. 27 S. 251), geändert durch Anordnung Nr. 2 über das Statut der…
Anordnung über das Statut der Genossenschaftsbank Berlin vom 30. März 1990 (GBl. I Nr. 27 S. 251), geändert durch Anordnung Nr. 2 über das Statut der…
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