§ 32 HRVVerordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters
Die Eintragung ist unverzüglich zum Abruf über das von der Landesjustizverwaltung nach § 9 Absatz 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs bestimmte elektronische…
§ 10 Abs. 2 HGBHandelsgesetzbuch
Die Eintragungen in das Handelsregister und die eingereichten Dokumente, die gemäß § 9 der unbeschränkten Einsichtnahme unterliegen, sind unverzüglich nach der…
§ 19 Nr. 2 SächsEJustizVOSächsische E-Justizverordnung
im Sinne von § 10 des Handelsgesetzbuchs, über das die Bekanntmachung der Eintragungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und…
§ 157 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Die in § 11 Abs. 1 geregelte Anmeldung zum Genossenschaftsregister ist von sämtlichen Mitgliedern des Vorstands, die anderen nach diesem Gesetz vorzunehmenden…
Art. 16 Abs. 3 32017L1132Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (Kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Offenlegung der in Artikel 14 bezeichneten Urkunden und Informationen dadurch erfolgt, dass sie im Register…