§ 10 Abs. 2 HGBHandelsgesetzbuch
Die Eintragungen in das Handelsregister und die eingereichten Dokumente, die gemäß § 9 der unbeschränkten Einsichtnahme unterliegen, sind unverzüglich nach der…
§ 4 GenRegVVerordnung über das Genossenschaftsregister
Die Eintragung ist unverzüglich zum Abruf über das nach § 156 des Genossenschaftsgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs bestimmte…
Art. 3 Abs. 1 SN-9344Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Der Freistaat Sachsen bestimmt das Registerportal als das länderübergreifende, zentrale elektronische Informations- und Kommunikationssystem im Sinne von § 10…
§ 19 Nr. 2 SächsEJustizVOSächsische E-Justizverordnung
im Sinne von § 10 des Handelsgesetzbuchs, über das die Bekanntmachung der Eintragungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und…
§ 7 RegisterVO NRWVerordnung über die elektronische Registerführung der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen
Das automatisierte Abrufverfahren erfolgt über das Registerportal der Länder als elektronischem Informations- und Bekanntmachungssystem…