§ 10 Abs. 1 AtVfVVerordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes
Ein Erörterungstermin findet nicht statt, wenn
§ 12 Abs. 5 AtVfVVerordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes
Der Verhandlungsleiter beendet den Erörterungstermin, wenn dessen Zweck erreicht ist. Er kann den Erörterungstermin ferner für beendet erklären, wenn auch nach…
§ 18 Abs. 5 9. BImSchVNeunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Der Verhandlungsleiter beendet den Erörterungstermin, wenn dessen Zweck erreicht ist. Er kann den Erörterungstermin ferner für beendet erklären, wenn, auch nach…
§ 14 Abs. 3 ValVerVO-DRV-MD SNVerordnung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) nach § 50c Absatz 4 des Berufsbildungsgesetzes
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn des Feststellungstermins oder nimmt die Antragstellerin oder der Antragsteller an dem Feststellungstermin nicht teil, ohne…
Art. 41 Abs. 1 Buchst. d 32024R1348VERORDNUNG (EU) 2024/1348 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU
der Antragsteller ohne rechtfertigenden Grund nicht an einer persönlichen Anhörung teilgenommen hat, obwohl er gemäß Artikel 13 dazu verpflichtet war, oder ohne…