§ 9 AtVfVVerordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes
Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind im Erörterungstermin nicht zu behandeln; sie sind durch schriftlichen Bescheid auf den…
§ 15 9. BImSchVNeunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind im Erörterungstermin nicht zu behandeln; sie sind durch schriftlichen Bescheid auf den…
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 AtVfVVerordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes
ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
§ 10 Abs. 3 Nr. 3 NABEGNetzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln beruhen, oder
§ 114 Abs. 2 SächsWGSächsisches Wassergesetz
Wird im Falle nach Absatz 1 einem Antrag stattgegeben, bevor über das Bestehen des Rechts rechtskräftig entschieden worden ist, so bleibt die Entscheidung über…