§ 14 PfandlVVerordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher
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§ 10 GenRegVVerordnung über das Genossenschaftsregister
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§ 11 EÜGGesetz über den Einfluß von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse
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§ 13 PfandlVVerordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher
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