§ 12 Abs. 1 GenTGGesetz zur Regelung der Gentechnik
Anzeige und Anmeldung bedürfen der Schriftform.
§ 4 Abs. 1 GenTVfVUnterlagen für gentechnische Anlagen, erstmalige oder weitere gentechnische Arbeiten
Die nach § 10 Abs. 2 und 3, nach § 12 Abs. 2 sowie nach § 12 Abs. 2a des Gentechnikgesetzes bezeichneten Unterlagen zur Anzeige zur Anmeldung oder zum Antrag…
§ 10 Abs. 1 GenTGGesetz zur Regelung der Gentechnik
Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus.
§ 5 9. BImSchVNeunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die Genehmigungsbehörde kann die Verwendung von Vordrucken für den Antrag und die Unterlagen verlangen. Bei elektronischer Antragstellung kann die zuständige…
§ 6 Abs. 1 GenTVfVUnterlagen bei Inverkehrbringen
Für folgende der in § 15 Abs. 3 Satz 3 des Gentechnikgesetzes bezeichneten Unterlagen zum Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens gilt: