Anlage 2 KflDiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft
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Anlage 2 WGVVerordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher
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Anlage 4 ARegVVerordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze
Dabei ist: