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Der automatisierte Abruf nach § 1 Absatz 2 und die Nutzung der offenen Geobasisdaten sind kostenfrei.
Auf Antrag kann eine individuelle Bereitstellung offener Geobasisdaten erfolgen. Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung entscheidet über Art, Umfang und Höhe des kostenpflichtigen Arbeitsaufwands.