§ 9 GeoEnBeschrVVerordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 GeolDGDV SLVerordnung zur Durchführung des Geologiedatengesetzes - Geologiedatengesetzdurchführungsverordnung - Vom 5. November 2021
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 GeolDGZustV SLVerordnung über Zuständigkeiten nach dem Geologiedatengesetz Vom 12. November 2020
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 WvGeflpestMonVVerordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 Abs. 1 SächsGeolZuVOGeologiedaten-Zuständigkeitsverordnung
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