WvGeflpestMonV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 WvGeflpestMonVInkrafttretenVerordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln § 2Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2Schlussformel