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Mit den für das Saarland aus dem Pakt des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zugewiesenen Mitteln sollen in den sechs saarländischen Gesundheitsämtern vorrangig und auf der Grundlage von Personalaufwuchskonzepten sowie -zielsetzungen neue Personalstellen geschaffen und besetzt werden. Für diese Maßnahmen stehen den Gesundheitsämtern die in der Anlage ausgewiesenen jährlichen Zuwendungsbudgets zu.
Darüber hinaus sind auch Maßnahmen, die dem Personalaufwuchs zuträglich sind, sowie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zuwendungsfähig.