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Die zur Verfügung stehenden Mittel fließen aus Festbeträgen im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung dem Saarland zu, beginnend 2021. Die Aufteilung der Jahrestranchen erfolgt nach dem Einwohnerschlüssel mit Stand zum 31. Dezember 2020. Da die Zuweisung der Bundesmittel im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung erfolgt, können sich die prognostizierten Anteilsberechnungen dementsprechend ändern. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit wird im Benehmen mit dem saarländischen Landkreistag jährlich eine aktuelle Berechnung erstellen und vorlegen.
Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken können die Mittel aus der Vereinbarung für Maßnahmen zum Personalaufbau in den Gesundheitsämtern nach § 1 und in Höhe von bis zu 10 Prozent für die Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes einsetzen.
Die Zuwendung zum Ausgleich der mit dem Personalaufwuchs und den attraktivitätssteigernden Maßnahmen verbundenen Aufwendungen der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken erfolgt durch das Saarland jährlich und nach Zuweisung der Bundesmittel. Zu diesem Zwecke reichen die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken eine Auflistung der in dem jeweiligen Haushaltsjahr zuwendungsfähigen Maßnahmen ein.
Im Hinblick auf das von Bund und Ländern vereinbarte Monitoring und die Evaluierung der Maßnahmen wird das Saarland den Personalbestand der saarländischen Gesundheitsämter zu geeigneten Stichtagen erheben (Ist-Bestand). Die Erhebungen richten sich nach der zwischen Bund und Ländern vereinbarten einheitlichen Erfassungsgrundlage.
Die Länder haben sich gegenüber dem Bund verpflichtet, die jeweiligen Anteile an den Umsatzsteuerfestbeträgen zur Umsetzung des Paktes für den ÖGD zu verwenden und die aus dem Pakt entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen. Gelingt dies nicht, sind entsprechende Kürzungen bzw. Verrechnungen im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung vereinbart, mit der Folge, dass das Saarland auch entsprechende Rückforderungen gegenüber den jeweils betroffenen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken durchsetzen kann.