Gesetze
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Ziel des Gesetzes ist es, ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bereitzustellen. Aufgaben eines bedarfsgerechten Hilfesystems sind, vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schützen, bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu intervenieren, deren Folgen zu mildern sowie präventiv tätig zu werden.
Zur Aufgabenerfüllung sollen insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Bereitstellung von ausreichenden und bedarfsgerechten Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Personen,
Prävention, einschließlich Maßnahmen, die sich an gewaltausübende Personen richten, sowie Öffentlichkeitsarbeit und
Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des Hilfesystems sowie des Hilfesystems mit anderen Hilfsdiensten und Behörden, den Einrichtungen des Gesundheitswesens, den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Polizei- und Ordnungsbehörden, der Justiz sowie mit Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und mit sonstigen relevanten Einrichtungen oder Berufsträgern.
Unterstützung und Schutz aller direkten und indirekten Opfer der in den Nummern 1 und 2 genannten Formen von Gewalt, wie der Opfer von häuslicher Gewalt…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer, die von intersektioneller Diskriminierung betroffen sind und einem erhöhten Risiko von Gewalt gegen Frauen oder…
Die Kapitel 3 bis 7 gelten für alle Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, unabhängig von deren Geschlecht. Derartige Opfer sind alle Opfer von…
Die Mitgliedstaaten richten unter gebührender Berücksichtigung der nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten geeignete Mechanismen ein, um die wirksame…
Gewaltbetroffene Personen können sich entsprechend ihrer individuellen Bedarfslage an Einrichtungen nach diesem Gesetz zur Inanspruchnahme von Schutz- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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