Erwägungsgrund 1 32024L1385
Ziel dieser Richtlinie ist es, einen umfassenden Rahmen für die wirksame Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der gesamten Union zu schaffen. Zu diesem Zweck werden darin Maßnahmen in Bezug auf die folgenden Bereiche gestärkt und eingeführt: Festlegung einschlägiger Straftatbestände und Strafen, Schutz der Opfer und Zugang zur Justiz, Unterstützung der Opfer, verstärkte Datenerhebung, Verhütung, Koordinierung und Zusammenarbeit.