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Setzt der Erzeuger von Gewinnungsabfällen diese zu Bau- oder Sanierungszwecken im Abgrabungsbetrieb ein, hat er geeignete Maßnahmen zu treffen, durch die
die Stabilität der Gewinnungsabfälle am Einsatzort gewährleistet wird,
eine Verunreinigung des Gewässers und des Bodens verhindert wird und
der ordnungsgemäße Einsatz kontrolliert wird.
die anfallenden Abfälle ordnungsgemäß verwertet oder beseitigt werden,
die Lagerung und Ablagerung von Gewinnungsabfällen zu Beseitigungszwecken sowie
Der Betreiber einer Anlage der Kategorie A hat vor dem Beginn der Lagerungs- oder Ablagerungsphase eine Sicherheit zur Erfüllung der Auflagen und Bedingungen,…
Die Mitgliedstaten stellen sicher, dass der Betreiber bei der Einbringung von mineralischen Abfällen zu Bau- oder Sanierungszwecken in Abbauhohlräume, die im…
Die zuständige Behörde hat Entscheidungen über Errichtung, Betrieb oder Stilllegung einer Beseitigungsanlage für Gewinnungsabfälle alle vier Jahre darauf zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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