§ 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d GewStGGewerbesteuergesetz
über die Steuerbefreiung bei bestimmten kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, wenn sie von…
§ 4 KStDV 1994Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1994
Kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn
§ 3 Abs. 1 Nr. 6 VStGVermögensteuergesetz
kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, wenn sie die für eine Befreiung von der…
§ 3 Nr. 19 GewStGGewerbesteuergesetz
der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, wenn er die für eine Befreiung von der Körperschaftsteuer erforderlichen Voraussetzungen…
§ 4 Abs. 1 Nr. 8 VersStG 2021Versicherungsteuergesetz
für eine Versicherung, die von einem der nachstehend bezeichneten Versicherungsnehmer genommen wird: Die Steuerbefreiung tritt nur ein, wenn Gegenseitigkeit…