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Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Maßgebend ist der Gewerbeertrag, der in dem Erhebungszeitraum bezogen worden ist, für den der Steuermessbetrag (§ 14) festgesetzt wird.
des Betriebs oder eines Teilbetriebs einer Mitunternehmerschaft,
Gewerbesteuer, soweit diese nach dem Gewerbeertrag ermittelt wird;
1Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. 2Dieser ist durch Anwendung eines Prozentsatzes (Steuermesszahl) auf den…
Gewerbesteuer, soweit diese nach dem Gewerbeertrag ermittelt wird;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.