Erwägungsgrund 1 32008D0492
Das Übereinkommen 90/436/EWG vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (nachstehend „Schiedsübereinkommen“ genannt) wurde am 23. Juli 1990 in Brüssel unterzeichnet und ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten.