GFABPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 GFABPrVGliederung der PrüfungVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung § 7§ 9 Die Prüfung gliedert sich in1.eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und2.eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10.