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Erreicht oder überschreitet die Umlagekraftmesszahl die Ausgangsmesszahl, so erhält der Landschaftsverband keine Schlüsselzuweisung.
Jeder Kreis erhält als Schlüsselzuweisung den Unterschiedsbetrag zwischen der maßgeblichen Ausgangsmesszahl nach § 11 und der maßgeblichen Umlagekraftmesszahl…
Übersteigt die Bedarfsmesszahl die Umlagekraftmesszahl, so erhält der Gemeindeverband eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 80 vom Hundert des…
Erreicht oder überschreitet die Steuerkraftmesszahl die Ausgangsmesszahl, so erhält die Gemeinde keine Schlüsselzuweisung.
Die Schlüsselzuweisung wird aus der Gegenüberstellung einer Ausgangsmesszahl nach den §§ 8, 11 und 14 sowie einer Steuerkraftmesszahl nach § 9 oder einer…
für die Landschaftsverbände
Übersteigt die Bedarfsmesszahl die Finanzkraftmesszahl, so erhält die Gemeinde eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 90 vom Hundert des Unterschiedsbetrages.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.