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Die haushaltsmäßige Zuordnung, die Zweckbestimmung der Zuweisungen und die Haushaltsansätze der Zuweisungen nach Maßgabe des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen werden von dem für Kommunales und dem für Finanzen zuständigen Ministerium jährlich bekanntgegeben.
Bei allen zweckgebundenen Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände stellen die zuständigen Ministerien sicher, dass bei der Bewilligung der Zuweisungen…
Die auf die Gemeinden und Gemeindeverbände entfallenden Zuweisungen nach den §§ 5 bis 19 werden jährlich durch das für Kommunales und das für Finanzen…
Nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans erfolgen aus dem Landeshaushalt Zuweisungen an das Sondervermögen.
Für die Aufstellung des Haushaltsplans, die Bewirtschaftung der im Haushaltsplan ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben und für die Prüfung der Jahresrechnung…
Die Zuordnung von Wertansätzen für Vermögensgegenstände und Schulden zu den Posten der Bilanz ist auf der Grundlage des vom für Kommunales zuständigen…
Die Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zu den Positionen des Ergebnisplans ist auf der Grundlage des vom für Kommunales zuständigen Ministerium bekannt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.