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Das für Kommunales und das für Finanzen zuständige Ministerium werden ermächtigt, Zuweisungen aus dem Steuerverbund um den Betrag solcher fälligen Forderungen zu kürzen, auf die das Land nach den zurzeit geltenden Bestimmungen einen Anspruch hat.
Das für Kommunales zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium und dem Kommunalpolitischen Ausschuß des…
Das für Kommunales und das für Finanzen zuständige Ministerium werden ermächtigt, die für die jeweiligen Haushaltsjahre ermittelten Ansätze zur Festlegung des…
Das für Kommunales und das für Finanzen zuständige Ministerium werden ermächtigt, Daten nach den Absätzen 1 bis 11, die der Berechnung von Zuweisungen aus dem…
Einzelheiten der Ermittlung und Zahlbarmachung der Zuweisungen regeln das für Finanzen und das für Kommunales zuständige Ministerium.
Bei allen zweckgebundenen Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände stellen die zuständigen Ministerien sicher, dass bei der Bewilligung der Zuweisungen…
Die Kürzung der Dienstbezüge können festsetzen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.